Sonderpädagogischer Förderschwerpunkt HÖREN

Seit 1998 wurde an unserer Schule eine kooperativ-integrative Beschulung von hörgeschädigten Schülern schrittweise aufgebaut. Die Bildung hörgeschädigter Kinder hat in Eberswalde schon eine über 70-jährige Tradition.

Jetzt nach über zehn Jahren lernen ca. 100 hörgeschädigte Schüler mit allen anderen Schülern von Klasse 1 bis 10 unter einem Dach.

Für das erfolgreiche Lernen konnten die erforderlichen hörgeschädigtespezifischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. So gibt es in allen zehn Hörgeschädigtenklassen schalldämmende Maßnahmen. Zur Unterstützung beim Hören werden FM-Anlagen oder zusätzliche Höranlagen in den Klassen genutzt.

Unsere hörgeschädigten Schüler werden von ausgebildeten Sonderpädagogen in kleinen Klassen mit maximal 12 Kindern unterrichtet.

Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen benötigen feste Strukturen und Abläufe, um ihren Schulalltag zu meistern. Deshalb werden sie bei uns nach besonderen, hörspezifischen Methoden unterrichtet. In der Sekundarstufe 1 haben alle Schüler mit Hörbeeinträchtigungen die Möglichkeit, die Ganztagsangebote zu nutzen. Zudem bieten wir einen Wahlpflichtkurs Deutsche Gebärdensprache (DGS) an. Sie können an unserer Schule, je nach Leistung, alle Abschlüsse der Oberschule erwerben.

Viele Schüler mit Hörbeeinträchtigungen aus den Landkreisen Barnim, Uckermark und Märkisch-Oderland benutzen den Schülerspezialverkehr, um auch weiterhin ohne Unterbringung in einem Internat in ihrer Familie verbleiben zu können.

  • Vorschulangebot
  • Informationen über HöG-Klassen an der Karl-Sellheim-Schule

Sonderpädagogische Beratungsstelle

Förderschwerpunkt HÖREN - Aufgaben

  • Beratung zu Hörstörungen bei Kindern und Jugendlichen
  • Beratung zur Beschulung von hörgeschädigten Schulkindern
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten
  • Förderung im gemeinsamen Unterricht in Regelschulen
  • Beratung zum Nachteilsausgleich
  • Hilfen beim Übergang Schule - Beruf
  • Durchführung von Förderausschussverfahren