
Ab 2. Mai entfällt die Testpflicht an Schulen
Das fünfzehnte Organisationsschreiben vom MBJS zum Schuljahr bringt erhebliche Lockerungen ab 4. April mit sich. Ab 2. Mai fallen dann noch weitere Schutzmaßnahmen an den Schulen.
Das fünfzehnte Organisationsschreiben vom MBJS zum Schuljahr bringt erhebliche Lockerungen ab 4. April mit sich. Ab 2. Mai fallen dann noch weitere Schutzmaßnahmen an den Schulen.