Habe ich Anspruch auf Notbetreuung?

| Kategorie: Karl-Sellheim-Schule
Ab 4. Januar 2021 (und vorerst bis 14. Feburar 2021) wird ausschließlich im Distanzunterricht gelernt, mit Ausnahme für die Abschlussklassen. Dies gilt also auch für die Grundschulkinder, es gibt allerdings Ausnahmen, für die eine Notbetreuung angeboten wird.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) hat unter folgendem Link alle Regeln und Ausnahmen zum Distanzunterricht übersichtlich aufgelistet:

-> Unterricht auf Distanz - mit Ausnahmen in der Schule

Informieren Sie sich auf der Seite des MBJS darüber, ob Sie Anspruch auf eine Notbetreuung haben. Wenn ja, gibt die Stadt Eberswalde bzw. der Landkreis Infos zur Beantragung und bietet das Antragsformular als Download an:

https://covid19.barnim.de/wichtige-verlinkungen/notbetreuung

(Direkt zum Download: Antrag_Notbetreuung_Covid19_LK.pdf)