Ab 2. Mai entfällt die Testpflicht an Schulen

| Kategorie: Karl-Sellheim-Schule
Das fünfzehnte Organisationsschreiben vom MBJS zum Schuljahr bringt erhebliche Lockerungen ab 4. April mit sich. Ab 2. Mai fallen dann noch weitere Schutzmaßnahmen an den Schulen.

Abstandsregeln

Alle Abstandsregeln entfallen ab Montag, den 4. April 2022.

Maskenpflicht

ab Montag, den 4. April 2022, entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske im Innen- und Außenbereich der Schule für Schülerlinnen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal sowie Besucherlinnen.

Schüler/innen, Lehrkräften und das sonstige Schulpersonal dürfen freiwillig weiterhin eine Maske tragen.

Testkonzept

Schüler*innen ohne  Impf- oder Genesenennachweis dürfen von Montag, den 4. April 2022, bis einschließlich Freitag, den 8. April 2022 (Beginn der Osterferien), und von Montag, den 25. April 2022, bis einschließlich Freitag, den 29. April 2022 (Schutzwoche nach den Osterferien) weiterhin das Schulgelände nur betreten, wenn sie dreimal in der Woche - am Montag, Mittwoch und Freitag - eine Bescheinigung über einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest (Selbsttest) mit negativem Testergebnis vorweisen. Dies gilt ebenfalls für das Kollegium.

Ab Montag, den 2. Mai 2022, ist das Testkonzept Schule nicht mehr anzuwenden.

Die Testpflicht für Schülerlinnen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal sowie Besucherlinnen entfällt ersatzlos.

Die Schulen geben nur noch die Selbsttests an Schülerlinnen aus, die zur Umsetzung des Testkonzepts Schule bis Freitag, den 29. April 2022 einschließlich benötigt werden, und zwar an die, die sich testen müssen und an jene, die, obwohl geimpft oder genesen, sich freiwillig testen wollen.

Schon ausgegebene Tests verbleiben bei den Schülerlinnen und den in der Schule Tätigen.

Infektionsschutz

Bei Covid19-typischen Krankheitszeichen bleiben betroffene Personen der Schule gemäß Hygieneplan Schule fern: insbesondere Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks- bzw. Geruchssinn.

Durch COVID-19 besonders gefährdete Schülerinnen und Schüler Schüler/innen können ausnahmsweise dem Präsenzunterricht fernbleiben, wenn dies aus medizinischen Gründen zwingend geboten ist. Die medizinische Notwendigkeit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

Musikunterricht Das Singen und das Spielen von Blasinstrumenten ist ab Montag, den 2. April 2022, uneingeschränkt möglich.

Schulfahrten Eine Übernahme von Stornierungskosten durch das Land ist weiterhin ausgeschlossen.

Mehr Infos gibt es unter:

https://mbjs.brandenburg.de/corona-aktuell/schule-und-unterricht.html