WICHTIG: Selbsttests sind künftig verpflichtend

| Kategorie: Karl-Sellheim-Schule
Ab dem 19. April 2021 wird der Nachweis eines Antigen-Schnelltest oder eines anderen Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis Voraussetzung für das Betreten der Schulen sein.

Lesen Sie bitte zuerst in Ruhe den Elternbrief der Bildungsministerin Frau Ernst:

MBJS Testkonzept Schule - Elternbrief Ministerin Ernst.pdf

Dann benötigt die Schule folgende Einverständniserklärungen (2 Seiten) zur Testausgabe und -durchführung ausgefüllt für Ihr Kind:

MBJS Testkonzept Schule - Einverständniserklärung Testausgabe und -durchführung.pdf

Ebenfalls benötigen wir zweimal in der Präsenzwoche (Montag und Mittwoch) Ihre Bestätigung, dass Sie Ihr Kind negativ getestet haben. Dies ist quasi die Eintrittskarte für das Betreten der Schule und muss zwingend täglich mitgeführt werden:

MBJS Testkonzept Schule - Bescheinigung Selbsttest + Negativergebnis.pdf

Anbei finden Sie die Gebrauchsanweisung und Video zur Durchführung des Antigen-Schnelltests:

MBJS Testkonzept Schule - Gebrauchsanleitung Schnelltest.pdf

VIDEO: Anwendung des Antigen Schnelltests | VIROMED

Falls Sie weitere Infos benötigen, fragen Sie bei Ihren KlassenleiterInnen nach.