Das Fernbleiben gilt in diesem Fall am Donnerstag grundsätzlich als entschuldigt. Die Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal sind hingegen bei Ausfall des Unterrichts und anderer schulischer Veranstaltungen gemäß Absatz 1 verpflichtet, zum Dienst zu erscheinen. Den eintreffenden Schülerinnen und Schülern wird der Aufenthalt in der Schule gewährt. Minderjährige sind, wenn notwendig, zu betreuen. Am Freitag, den 18.02.2022 findet der Unterricht wieder regulär statt und die Präsenzpflicht ist nicht mehr ausgesetzt.
Aktuelle Warnungen zum Unwetter können Sie hier verfolgen: https://wetter.tagesschau.de/unwetter/brandenburg.html