Kostenübernahme für Laptops vom Jobcenter wegen vorhandener Leihgeräte nicht mehr möglich

| Kategorie: Karl-Sellheim-Schule
Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 haben Famlien Anspruch auf einen Zuschuss von 350 Euro für einen Laptop oder anderes technisches Zubehör für jedes Kind, dessen Eltern Grundsicherung, also Hartz-IV, empfangen oder ergänzende Ansprüche auf Hartz-IV erhalten. Dies ist aber nur möglich, solange die Schule keine Leihgeräte zur Verfügung stellen kann, was nun der Fall ist.

ACHTUNG: Seit dieser Woche hat die Karl-Sellheim-Schule Leih-Laptops zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich beim Klassenleiter bzw. der Klassenleiterin.

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Lesen Sie zuerst den Elternbrief der Schulleitung zum Thema: Elternbrief_finanzielle_Unterstützung_oder_Leihgeräte.pdf

Zur Finanzierung müssen Sie folgenden Antrag ausfüllen und bei Ihrem Jobcenter abgeben: Antrag_Kostenübernahme_Laptop_Jobcenter.pdf

Des Weiteren benötigen Sie folgende für Ihr Kind ausgefüllte Bestätigung der Schule: Bescheinigung_digitale_Ausstattung.pdf

Zusätzlich müssen Sie eine Kostenübersicht zur Anschaffung beim Jobcenter einreichen, damit Ihnen die bis zu 350 Euro gezahlt werden.

Weitere Infos zum Thema finden Sie hier:

www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/kostenuebernahme-fuer-digitale-endgeraete-im-sgb-2.html