Jetzt Unterstützungsleistungen für Ihr Kind beantragen

| Kategorie: Karl-Sellheim-Schule
Ob Arbeitsmittel, Ausflüge, Mittagessen oder Fahrkarten - das Schulleben ist nicht billig. Doch "bedürftige" Kinder haben einen Rechtsanspruch auf all diese Dinge und werden daher finanziell unterstützt. Holen auch Sie sich Hilfe!

Die Gründe, warum jemand Hilfe in Anspruch nehmen muss, sind sehr vielfältig. Es heißt nicht automatisch, dass man Leistungsbezieher sein muss, wie Sie am Rückmeldebogen unten sehen.

Die Karl-Sellheim-Schule möchte Sie unterstützen und bietet Ihnen Hilfe und Beratung bei der Beantragung von Unterstützungsleistungen an.

Wir unterstützen bei der Antragstellung für:

- Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf: Um die Anschaffung von persönlichen Gegenständen zu erleichtern, die für den Schulbesuch benötigt werden (z. B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien), wird den Familien zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt. Die Zahlungen erfolgen im August und im Februar.

- Schulausflüge bzw. Ausflüge von Tageseinrichtungen oder im Rahmen von Kindertagespflege und mehrtägige Klassenfahrten bzw. mehrtägige Fahrten von Tageseinrichtungen oder im Rahmen von Kindertagespflege: Zudem werden die Kosten ein- und mehrtägiger Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und -pflege übernommen (z. B. für Klassenfahrten).

Schülerbeförderung: Fallen Aufwendungen für Schülerbeförderung an und werden sie nicht anderweitig (in der Regel durch den Landkreis Barnim) abgedeckt, können diese Ausgaben übernommen werden

- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Aufwendungen für ein gemeinschaftliches Mittagessen entstehen. Der Eigenanteil von 1,00 Euro pro Mahlzeit entfällt ab dem 1. August 2019.

- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z. B. Mitgliedsbeiträge für Vereine) für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Dafür steht ein Betrag von pauschal 15,00 Euro pro Monat zur Verfügung, zum Beispiel für den Mitgliedsbeitrag des Sportvereins oder die Gebühren der Musikschule.

Füllen Sie jetzt den folgenden Rückmeldebogen aus und übermitteln ihn zeitnah der Karl-Sellheim-Schule.

Bei Fragen stehen wir Ihnen als Schule gern zur Verfügung.
Gern können Sie einen Beratungstermin mit uns vereinbaren.

Herr R. Ukleja
r.ukleja@ks.lernen.barnim.de

Weitere Infos zur Bildung und Teilhabe (auch in verschiedenen Sprachen) finden Sie hier:

https://www.jobcenter-barnim.de/hilfe-zum-lebensunterhalt/bildung-und-teilhabe