Alles zur Quarantäne

| Kategorie: Karl-Sellheim-Schule
In Anlehnung an den MPK-Beschluss vom 07.01.22 sowie die aktuellen Handlungsempfehlungen des RKI und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg wurde das Corona-Management wie folgt angepasst.

1.) Seit 20.01.2022 gilt eine neue Allgemeinverfügung des Landkreises Barnim.

https://covid19.barnim.de/fileadmin/portal/corona/Verfuegungen/2022/220120_AV_Isolation.pdf

 

2.) Alle Bürger mit einem positiven PCR-Befund sollen sich über das Online-Meldeformular auf der Homepage des LK Barnims bei uns melden.

https://covid19.barnim.de/covid-meldeformular

Weitere Verhaltensinfos finden Sie auf https://covid19.barnim.de/positiv-getestet-was-tun

 

3.) Positiv getestete Personen müssen für 10 Tage ab PCR-Testtag in Quarantäne. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene.

 

4.) Kontaktpersonen (Haushaltsangehörige) müssen ebenfalls für 10 Tage ab Testtag des positiven Haushaltsangehörigen in Quarantäne.

Eine Absonderung von Schulklassen/Hortgruppen/Kitagruppen erfolgt nicht.

 

5.) Folgende Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne:

· Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung)

· Personen mit einer zweimaligen Impfung ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis maximal 3 Monate nach dieser Impfung

· genesene Personen bis maximal 3 Monate nach dem Datum der Abnahme des positiven Tests

· geimpfte genesene und genesene geimpfte Personen

 

6.) Eine Freitestung von positiv Getesteten und Kontaktpersonen ist bei Symptomfreiheit frühestens mit Testung am Tag 7 (Testtag=Tag 0) und negativem PCR- Befund möglich.

Der Befund ist dem Gesundheitsamt über freitesten@kvbarnim.de zuzusenden.

Auch für Schul- oder Kitakinder ist eine frühere Freitestung oder eine Testung per Schnelltest nicht möglich.

 

7.) Alle Personen, die sich aufgrund der Festlegungen in der Allgemeinverfügung in Quarantäne begeben müssen, erhalten ein Quarantäneschreiben.

 

Bitte bedenken Sie, dass aufgrund der explodierenden Fallzahlen und der Möglichkeit der Freitestung die Quarantänebescheinigungen oft erst nach Ablauf der Quarantäne ausgestellt werden können.