Ausgenommen sind vollständig Geimpfte oder Genesene, die darüber einen Nachweis führen können (§ 6 Abs. 2 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung). Ungeachtet dessen können sich auch die geimpften und genesenen Schüler/innen, für die eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht, freiwillig testen; die Schule gibt drei Tests pro Schulwoche auf Anforderung aus.
Detaillierte Informationen erhalten Sie wie immer hier: