Bevor die Schülerinnen und Schüler die Schule betreten dürfen, müssen Sie wie alle anderen zuvor einen negativen Selbsttest nachweisen. In Absprache mit den Klassenlehrer*innen können Selbsttests in dieser Woche in der Schule abgeholt und die nötigen Dokumente abgegeben werden. Hier sind die auszufüllenden Dokumente sowie die Anleitung zu den Selbsttests zu finden: https://karl-sellheim-schule.barnim.de/aktuelles/nachricht/wichtig-selbsttests-werden-verpflichtend/
Weitere Infos zum Ablauf erhalten Sie von den KlassenlehrerInnen.
Zusatzinfo: Brandenburgs Eindämmungsverordnung folgt dem geänderten Infektionsschutzgesetz des Bundes, heißt also: Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165 je 100.000 Einwohnern müssen Schulen ab dem übernächsten Tag grundsätzlich in den Distanzunterricht übergehen und die vorschulische Kindertagesbetreuung wird – wie bereits der Hort – auf eine erweiterte Notbetreuung beschränkt.
Detaillierte Informationen erhalten SIe wie immer hier: https://mbjs.brandenburg.de/corona-aktuell/schule-und-unterricht.html